Messeförderung
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen, die überwiegend "produktive" Dienstleistungen erbringen, und-die einschließlich verbundener und Partnerunternehmen-weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro haben oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro ausweisen. Der Hauptsitz des Antragstellers oder die Betriebsstätte, in der die auszustellenden Güter hergestellt werden, liegt in Sachsen-Anhalt.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
Standmiete, Standbau und Betrieb des Standes,
Katalogeintrag
Transportkosten der Exponate
Reisekosten für bis zu zwei Vertreter des Unternehmens
Für die Förderung gelten die folgenden Höchstbeträge:
bei Inlandmessen bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.500 Euro
Förderfähig sind maximal drei Messen/Ausstellungen pro Jahr und Unternehmen
Antragsverfahren
Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt fungiert im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit als Bewilligungsstelle. Die Anträge auf Förderung sind unter www.ib-lsa.de abrufbar und spätestens acht Wochen vor Messebeginn an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg zu richten.